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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

  1. Unsere AGB  gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich;  entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden in Lieferung  vorbehaltlos ausführen.
  3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Angebot – Vertragsschluss- Angebotsunterlagen

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Der Kunde ist nach Abgabe seinen Angebots 8 Werktage daran gebunden, so lange kann das Angebot von uns angenommen werden.
  4. Sobald wir das Angebot des Kunden annehmen, erhält dieser eine Auftragsbestätigung per Email oder schriftlich, in dem auch auf diese AGB nochmals ausdrücklich verwiesen wird.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
  4. Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
  5. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anders vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§4 Leistungszeit – Gefahrübergang

  1. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung  „ab Werk“ vereinbart.

§5 Haftung für Mängel

  1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines  Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel  uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen  nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte bzgl. dieses Mangels. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung  vor.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §6.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 GBG bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §6.
  5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§6 Haftung für Schäden

  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für  Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,  verjähren derartige Ansprüche  innerhalb eines  Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf  die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Trotz aller Sorgfalt, die die Sandra Bojic „AutoteileBOB“ bei der Bearbeitung von Bestellungen und der Auslieferung an den Kunden walten lässt, kann es in Einzelfällen zu Falschlieferungen kommen. Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung (z.B. Lackierung) hat der Kunde die Kaufsache daher – soweit möglich – auf Sicht mit dem Original zu vergleichen, welches durch die neue Sache ersetzt werden soll. Bei manchen Teilen, z.B. bei Stosstangen, kann es erforderlich sein, das zu ersetzende Teil zunächst abzumontieren, um zu überprüfen, ob die vorhandenen Bohrlöcher passen; ebenso ist bei Karosserieteilen zu prüfen, ob diese ohne eine häufig erforderliche Anpassung passen. Soll kein Original ersetzt werden, hat der Kunde eine Sichtprüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Kaufsache für den vorgesehenen Einsatz passt. Wenn die gelieferte Kaufsache sichtbar in den Abmessungen, in der Form oder dem Material von dem Original abweicht oder nicht passend erscheint, hat der Kunde zur weiteren Klärung Kontakt mit Sandra Bojic „AutoteileBOB“ aufzunehmen, bevor er den Einbau oder die Anpassung oder Umgestaltung der Kaufsache vornimmt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wird durch diese Regelung nicht berührt.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei  Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
  3. Über  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/ Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
  5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§8 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§10 Erfüllungsort - Rechtswahl – Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem  Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des             UN-Kaufrechts ist  ausgeschlossen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. (AG Göppingen, LG Ulm).

§11 Datenschutz

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